
Beitragsabgaben zur Künstlersozialkasse
IDEENFRISCHE
Ein Veranstalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, für jedes Künstlerengagement neben der Zahlung der vereinbarten Gage auch entsprechende Beiträge in die Künstlersozialkasse abzuführen.
Im Jahr 2008 beträgt der Beitragssatz 4,9% der vereinbarten Nettogage für den Künstler.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.