GEMA-Anmeldung

  • Eine Pflicht für jede Veranstaltung: prüfen Sie, ob für Ihre Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden. In diesem Fall ist eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich.
     
  • Die entsprechenden Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie auf dieser Internetseite der GEMA.

  • Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
    Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA.

  • Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965 bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft.